1. Vertragsgegenstand
Unsere Dienstleistungen erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
2. Beratung und Anmeldung
Die Kursteilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. (Ausnahmen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit einem Erziehungsberechtigten).
3. Kurseinteilung
Die Einstufung in eine Kursstufe erfolgt aufgrund eines Einstufungstestes und der Angaben bei der Anmeldung.
4. Durchführung der Kurse
Das Sprachtraining findet in vom AG oder AN bereitgestellten Räumen statt. Die jeweiligen konkreten Termine werden individuell vereinbart. Notwendig werdende Änderungen bezüglich der Trainingsstunden behält sich er AN vor.
E.L.T. Co. verpflichtet sich die Seminare/Kurse in dem angebotenen Rahmen durchzuführen. Wir behalten uns vor, Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen, oder abzusagen, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Mindestteilnehmerzahl für kleine Gruppen beträgt 3, für große Gruppen 7 Teilnehmer.
E.L.T. Co. muss sich in begründeten Ausnahmefällen das Recht auf Unter- oder Überbebelegung eines Kurses vorbehalten.
5. Haftungsbeschränkungen
E.L.T. Co. haftet nicht für das Nichterreichen eines bestimmten Lern- und Trainingserfolges. Die von E.L.T. Co. gemachten Angaben bezüglich benötigter Trainingseinheiten zum Erreichen eines Trainingsziels beruhen auf langjährigen Erfahrungen und können im Einzelfall abweichen.
6. Vergütung
Die Leistungen gelten seitens des AN auch als erbracht, wenn der AG die vereinbarten Unterrichtsstunden ganz oder teilweise nicht wahrnimmt.
Der Pauschalpreis für die Unterrichtsmaterialien schließt ein Textbuch ein, wenn keine anderen Absprachen getroffen wurden.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei Neuerscheinungen von Preislisten verlieren vorausgegangene ihre Gültigkeit.
Bezüglich des vereinbarten Honorars wird vom AN gegenüber dem AG Rechnung gelegt.
Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung auf das angegebene Konto des AN. Die Forderungen des AN sind vor Beginn des Trainings zur Zahlung fällig. Der AN behält sich vor, das Training nicht durchzuführen, wenn der AG seiner Zahlungspflicht vor Beginn des Trainings nicht nachgekommen ist.
7. Sonstiges
Die individuelle Vereinbarung der Termine bezüglich der einzelnen Trainingsstunden hat grundsätzlich mit dem AN zu erfolgen.
Entsprechende Wünsche können gegenüber dem AN geäußert werden, der sich verpflichtet, diese an den jeweiligen Trainer weiterzuleiten.
Der AN passt den Trainingsinhalt der jeweiligen Trainingsstunde den individuellen Bedürfnissen des AG an.
Sollte die hier vereinbarte vom AG in Auftrag gegebene Leistung durch den AN nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Datum des Trainingsbeginns stattfinden, so wird dieser Vertrag hinfällig, und es erfolgt eine Rückvergütung des Honorars.
Für Trainingsstunden im Einzeltraining, die der AG nicht wahrnimmt und nicht spätestens bis 12:00 Uhr des der jeweiligen Unterrichtsstunde vorhergehenden Tages abgesagt hat, erfolgt keine anteilige Rückvergütung des geleisteten Honorars. Der AN ist nicht zur Wiederholung der vom AG nicht wahrgenommenen Trainingsstunden verpflichtet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Halle / Saale
8. Datenschutz, -sicherung, -speicherung
Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 DBDGS verarbeitet und gespeichert werden.
Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Siehe dazu auch die Rubrik Datenschutz.
Der Kursteilnehmer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
9. Salvatorische Klausel
Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der AGB wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende, gültige Bestimmung als vereinbart.